Aral/BP kann keine rechtsverbindliche Beratung für den Kunden durchführen. Der Kunde muss sich intern mit den Lohnsteuer-/Personalabteilungen und Rechtsberatern abstimmen. Wir können jedoch die folgenden Informationen geben:
Der Erstattungsservice basiert auf dem Prinzip der Reisekostenerstattung, bei dem die tatsächlich entstandenen Kosten für das Laden zu Hause über Wallboxen, die an den privaten Haushaltsstromzähler angeschlossen sind, erstattet werden.
- Aral/BP empfiehlt die Speicherung der Registrierungsbestätigungs-E-Mail mit dem PDF-Scan des Stromvertrag des Fahrers als Nachweis für den angewandten Arbeitspreis pro kWh. Weitere Dokumente zur Aufbewahrung durch den Kunden sind die monatlichen Rechnungen von Aral/BP mit einem separaten Teil für die Erstattung und der Monatsbericht mit dem Erstattungsbetrag pro Kartennummer.
- Diese Dokumente können von den Finanzbehörden im Falle von Betriebsprüfungen angefordert werden.
- In Deutschland werden die rechtlichen Aspekte für E-Mobilität vom BMF (Bundesministerium für Finanzen) bereitgestellt, wie in der neuesten Veröffentlichung vom 29.9.2020 (hier verfügbar).
BP empfiehlt dem Kunden, alle vom Home Charging Reimbursement Service und dessen Registrierungsportal übermittelten Unterlagen zu Dokumentationszwecken gegenüber den Finanzbehörden aufzubewahren.
BP übernimmt keine Haftung für die Überprüfung des vom Fuhrparkleiter genehmigten Stromtarifs sowie für interne Verpflichtungen zwischen Arbeitgeber (Kunde) und Arbeitnehmer (Fuel & Charge Karteninhaber).